Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Ein gutes Zusammenleben im Haus ist nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme möglich. In der Hausordnung sind Verhaltensregeln für das Wohnen
zusammengefasst, die einer dem Studium förderlichen Wohnatmosphäre dienen.
Es werden folgende Festlegungen getroffen:
- Die Bäder, WC´s, Küchen und andere Gemeinschaftsräume sind regelmäßig zu reinigen. Dies betrifft auch den Hauseingangsflur. Dies sollte mit den anderen Mietparteien am Besten in einem
Putzplan geregelt werden. Sollten bei Auszug erhebliche Verunreinigungen festgestellt werden, so behält der Vermieter sich vor, diese durch eine Fachfirma beseitigen zu lassen und die Kosten von
der Kaution einzubehalten.
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Jeder Mieter ist verpflichtet, die ihm übergebene Mietsache pfleglich zu
behandeln, sie nur für die vorgesehenen Zwecke zu verwenden und vor Verlust, Beschädigung oder Verunreinigung zu schützen. Dies gilt auch für überlassene technische Geräte. Die Kühlschränke sind regelmäßig zu reinigen und gegebenenfalls zu enteisen. Herde, Backröhren, Mikrowellen und
Waschmaschinen sind sofort nach Gebrauch zu säubern.
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Jeder Mieter ist zum sparsamen Umgang mit Wasser, Elektroenergie und Heizung
im Haus verpflichtet. Im Winterhalbjahr ist beim Verlassen des Zimmers das Fenster zu schließen. Leuchten und elektrische Geräte sind auszuschalten. Bei geöffnetem Fenster ist die jeweilige
Heizung auszuschalten.
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Ohne Zustimmung des Vermieters dürfen Einrichtungsgegenstände grundsätzlich
nicht aus den Mieträumen entfernt werden.
- Lärm ist zu vermeiden. In der Zeit von 22:00 bis 8:00 Uhr ist besondere Rücksicht zu nehmen.
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Die Mieter verpflichten sich ausdrücklich, im Rahmen der bestehenden
Angebote eine Mülltrennung durchzuführen. Dazu sind auch die städtischen Entsorgungsbehältnisse für Restmüll, Papier / Pappe sowie Biomüll zu nutzen. Unsachgemäß befüllte Mülleimer werden von
den jeweiligen Abfuhrunternehmen nicht abgefahren.
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Der Vermieter behält sich vor, bei Auszug hinterlassenen Müll, Unrat und
Einrichtungsgegenstände kostenpflichtig entsorgen zu lassen. Die Kosten werden mit der Mietkaution verrechnet.